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Exklusiv:  Grundverschlüsselung
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Digitales Fernsehen: Brauchen wir eine Grundverschlüsselung?

Es gibt zwei Fraktionen, die sich unversöhnlich gegenüber stehen: Die eine ist aus grundsätzlichen Erwähnungen gegen eine Grundverschlüsselung, die andere ist aus wirtschaftlichen Erwägungen dafür. So lehnen die öffentlich-rechtlichen Sender dieses Ansinnen ab. Sie sind beispielsweise der Meinung, dass Informationen jeglicher Art für jedermann zugänglich sein sollten und zwar zu möglichst geringen Kosten, damit diese Beiträge ein breites Publikum erreichen. Die Gegenfraktion sind die privaten Programmanbieter. Sie können nicht auf einen staatlich garantierten Gebührentopf (2009 ungefähr 9 Milliarden Euro) zurückgreifen, sondern finanzieren sich vorwiegend durch Werbung.

Für die privaten Programmanbieter ist die Werbung als Einnahmequelle natürlich eine mehr oder weniger unsichere Geschichte. Ihre Ergiebigkeit hängt stark von konjunkturellen Entwicklungen ab. Deshalb versuchen die kommerziellen Sender ihre Finanzierungsbasis zu erweitern. Zum Beispiel auf Zugangsgebühren. Diese Quelle ist zwar zuschauerabhängig, jedoch als weiterer, stetiger Kapitaleingang auch nicht zu verachten. Mit anderen Worten: TV-Zuschauer, die diese Programme sehen möchten, müssen dafür extra bezahlen. Als "Inkassobüro" möchte sich beispielsweise beim "Fernsehen aus dem All" der Satellitenbetreiber "SES Astra" ins Spiel bringen. Bei der Kabelverbreitung sind es die Netzbetreiber. Die Einnahmen werden geteilt. Ein bestimmtes Quantum behält das "Inkassobüro" und der Rest wird an die teilnehmenden Programmanbieter weitergereicht.

Beim terrestrischen Übertragungsweg fallen zurzeit keine Zugangsgebühren an. Dieses dürfte sich jedoch künftig ändern. So hat die baden-württembergische Landesmedienanstalt "LfK" der RTL-Sendergruppe bereits die Ausstrahlung von zugangspflichtigen Programmen zugesagt. Es ist also damit zu rechnen, dass andere Medienanstalten diesem Beispiel folgen werden. Nun ist es jedoch so, dass diese Geldquelle nur erschlossen werden kann, wenn die Programme verschlüsselt werden, also nicht von jedermann zu empfangen sind. Zugang haben nur diejenigen Zuschauer, die eine von der Inkassostelle herausgegebene Smartcard besitzen. Die Aufgabe dieser Steckkarte besteht nun darin, das Empfangsgerät so freizuschalten, dass dieses ein bestimmtes Programm oder eine bestimmte Programmgruppe zum Bildschirm des Fernsehers durchschaltet. Ohne gültige Smartcard passiert auf dem Bildschirm oder im Lautsprecher gar nichts.

Das Ansinnen der privaten Programmanbieter, sich ihre Finanzierungsbasis durch das Verschlüsseln ihrer "Ware" zu sichern, ist an sich nichts Ehrenrühriges. Komplikationen entstehen nur dadurch, dass für den Empfang dieser kodierten Sendungen, speziell ausgestattete Geräte erforderlich sind. Dabei ist die Sache ganz einfach zu lösen. Diejenigen Fernsehzuschauer, die keine verschlüsselten Sendungen sehen möchten, benötigen als Empfangsgerät ein einfaches Grundmodell, einen sogenannten "FtA"- bzw. "Free-to-Air"-Receiver. Wer auch Zugang zu verschlüsselten Programmen haben möchte, muss dagegen ein Modell wählen, das eine Smartcard lesen kann und über eine externe oder interne Entschlüsselungselektronik verfügt. Diese Geräte sind natürlich teurer, dafür kann man mit ihnen auch sämtliche unverschlüsselten Programme empfangen. So weit, so gut.

Die Schwierigkeiten bei den TV-Zuschauern entstehen dadurch, dass die privaten Programmanbieter, zusammen mit den Inkassobüros, alles daran setzen, den Gerätemarkt nach ihrem Gusto zu gestalten. Zum Beispiel den Verkauf der Smartcards mit der Verwendung von sogenannten "zertifizierten" Empfangsgeräten zu verkoppeln. Anders gesagt: Sie möchten bestimmen, wie die Receiver in den Wohnzimmern der Fernsehzuschauer auszusehen haben. Begründet wird diese Vorgehensweise damit, dass die frei käuflichen Geräte keinen sicheren Jugend- und Kopierschutz bieten. Dem wird jedoch von namhaften Herstellern widersprochen. Wie dem auch sei. Durch die Bevormundung entstehen, wie es sich in der deutschen Kabellandschaft schon jetzt exemplarisch darstellt, obskure Geräte-Konfigurationen. Der Grund: Es gibt kein einheitliches Verschlüsselungsverfahren. Außerdem wird dieser Markt von wenigen Firmen beherrscht. Allein sie bestimmen, welcher Hersteller von Empfangsgeräten oder externen Entschlüsselungssystemen, sogenannte "Conditional Access Modulen", eine Lizenz bekommt oder nicht. Kein Wunder also, dass bei dieser Gemengelage von Interessen, die allesamt zu Lasten des normalen Fernsehzuschauers gehen, viel Unmut herrscht. Aber vor allem gibt es keinen Wettbewerb, da sich ein freier Gerätemarkt in solchen monopolistischen Strukturen nicht entwickeln kann.

Um dieses alles zu kaschieren, möchten die Privaten, zusammen mit den Satelliten- und Kabelnetzbetreibern, die Grundverschlüsselung einführen. Das heißt: Alle privaten Fernseh- und Hörfunkprogramme sind generell verschlüsselt und bedürfen der Zugangsberechtigung per Smartcard. Jedenfalls würde das, so die Intension der Befürworter, der Vermarktung weiterer, extra zu bezahlender Programme zugute kommen. Auch wäre der Vertrieb der zertifizierten Empfangsgeräte noch besser als bisher zu kontrollieren.

Bei dieser Aussicht ist es natürlich nicht verwunderlich, dass ARD und ZDF zur Grundverschlüsselung klar und deutlich "Njet" sagen. Das fordert allein schon ihr verfassungsrechtlicher Auftrag, für eine Grundversorgung aller Bürger zu sorgen. In einem Positionspapier aus dem Jahr 2006 werden diverse Ablehnungsgründe genannt. So würde zum Beispiel eine Grundverschlüsselung die Bevölkerung "informationsmäßig" noch mehr spalten als es jetzt schon der Fall ist. Auch könnte die sogenannte Adressierbarkeit enorme datenschutzrechtliche Risiken nach sich ziehen, da das Nutzungsverhalten jedes einzelnen Zuschauers exakt festgehalten werden kann. Ferner möchte man das zeitversetzte Fernsehen so beeinflussen, dass die Werbung nicht zu überspringen, also auszublenden ist. Wie auch immer: Die Grundverschlüsselung bürdet jedem einzelnen Zuschauer zusätzliche Kosten für eine Infrastruktur auf, die auf Pay-TV-Angebote ausgerichtet ist. Außerdem sind nach Meinung von Fachleuten, fast alle Argumente, die von den Befürwortern genannt werden, wie zum Beispiel ein verbesserter Jugendschutz, Vermeidung von Piraterie oder urheberrechtliche Aspekte, schon jetzt, also ohne Grundverschlüsselung, realisierbar. Auch halten viele Experten die Diskussion über ein neues Verfahren, CI-Plus genannt, das angeblich aus Kopierschutzgründen von den Rechteinhabern gefordert wird, für überflüssig. Es würde Millionen von Digital-Receivern zum alten Eisen machen. Aber das ist ein anderes Thema.

Ein anderer wichtiger Punkt, jedenfalls aus Brüsseler Sicht, ist das Vorhandensein von grenzüberschreitenden Informationen. Gerade die Satelliten-Übertragung macht es möglich, dass ein Spanier, Grieche oder Norweger, ungehindert deutsche Programme sehen kann. Bei einer Grundverschlüsselung ist die Auswahl eingeschränkt, praktisch nur zwischen den Programmfamilien von ARD und ZDF möglich. Daher spricht man bei der EU-Behörde, wenn es also um die Grundverschlüsselung geht, von einer Rückwärtsbewegung in die Zeit der Kleinstaaterei. "Wie soll sich eine europäische Informationsgesellschaft bilden", sagte die EU-Medienkommissarin Viviane Reding, "wenn es für die Inhalte keinen grenzenlosen Markt gleicher Größe gibt wie in den USA?"

Frau Reding geht also auf ein Thema ein, dass den internationalen Handel von Film- und Fernsehrechten total umkrempeln würde. So möchte die Kommissarin die länderspezifische Rechtevergabe untersagen. Das heißt letztendlich: Europäische Programmanbieter könnten von den Lizenzinhabern nicht mehr gezwungen werden, Sendungen so auszustrahlen, dass sie nur in einem bestimmten EU-Land zu sehen sind. Im Extremfall würde das bedeuten, dass einem Engländer nicht der Zugang zu einem deutschen Pay-TV-Programm verweigert werden darf. Jedenfalls würde ein solches grenzüberschreitendes Fernsehen für die europäischen Zuschauer ein gewaltiger Fortschritt sein. Das es diese Freiheit der grenzüberschreitenden Information noch nicht gibt, liegt daran, dass die Politik der europäischen "Kreativ-Industrie" keine Preiskämpfe zumuten wollte. Aber diese Schonfrist neigt sich langsam dem Ende zu. Allerdings wird es trotz dieser schönen Aussicht sicher noch einige Zeit dauern, bis Brüssel und der Europäische Gerichtshof diese Pfründe ausgemerzt hat. Vor allem würde diese Freizügigkeit dem Geschäftsmodell "Grundverschlüsselung" und "Pay-TV" kräftig in die Parade fahren. Kein Wunder, dass die Lobbyisten kräftig am Rudern sind. Denn schließlich geht es um viel Geld. Aber sie werden umdenken müssen!

Abschließend bleibt noch anzumerken, dass die meisten Zuschauer, wie schon gesagt, nichts gegen verschlüsselte Pay-Programme haben. Was sie stört ist das Ansinnen, ihnen "hintenrum", quasi per Grundverschlüsselung, das Geld aus der Tasche zu ziehen. Vielmehr sollten sich alle Beteiligten an den Tisch setzen und eine Plattform kreieren, die auch auf widersprüchliche Forderungen der Öffentlich-Rechtlichen und Privaten eingeht. Außerdem wird endlich ein einheitliches Verschlüsselungsverfahren benötigt, das diskriminierungsfrei funktioniert und vor allem europaweit vergeben werden kann. Und noch eines: Bleibt zu hoffen, dass ARD und ZDF standfest bleiben und auch künftig eine Grundverschlüsselung ablehnen. Jedenfalls wird der Druck der Ministerpräsidenten auf diese Sender zunehmen, da die Länderchefs die wirtschaftlichen Interessen der Kommerziellen nicht gänzlich ignorieren können. Und von den Landesmedienanstalten ist diesbezüglich kaum Hilfe zu erwarten. Sie geben den Bestrebungen, wie der Fall "Baden-Württemberg" zeigt, zu leichtfertig nach. Wahrscheinlich sehen sie sich nicht so sehr als Beschützer der TV-Zuschauer, sondern vorwiegend als Behüter der privaten Programmanbieter.

Jürgen Schlomski



Umfangreichen ARD/ZDF-Dokumentation zum Thema "Grundverschlüsselung”:
http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=431410/property=download/nid=8236/dylsyy/index.pdf



 

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