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Offener Brief: Antwort aus Brüssel

[su_heading size="20" margin="60"]Offener Brief an EU-Kommissarin Margrethe Vestager von CE-Markt-Herausgeber Lutz Rossmeisl[/su_heading]

 

Antwort aus Brüssel:

»EU-Kommission wird die derzeitigen Regelungen überarbeiten«

In einem offenen Brief an die EU-Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager forderte CE-Markt Herausgeber Lutz Rossmeisl eine Aufhebung des derzeit bestehenden EU-Verbotes von Doppelpreisstrategien. In ihrer Antwort sicherte die EU-Kommission jetzt zu, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen und die derzeitigen Regelungen zu überarbeiten.
Margarete Vestager (Foto: Trine Søndergaard)
Margarete Vestager (Foto: Trine Søndergaard)
Doppelpreissysteme liegen bekanntlich vor, wenn einem Händler unterschiedliche Einkaufspreise bzw. unterschiedliche Rabatte gewährt werden, je nachdem ob er sein Produkt online oder über den stationären Handel verkauft. Das in der Branche heiß diskutierte Thema ist brandaktuell, weil das auch vom Bundeskartellamt unterstützte Verbot bestimmte Vertriebskanäle einseitig stärkt und den stationären Fachhandel schwächt und deutlich benachteiligt. Aus diesem Grund haben bereits mehrere Unternehmen das EU-Verbot von Doppelpreissystemen heftig kritisiert.

Die Antwort aus Brüssel auf den offenen Brief kam prompt. In dem Schreiben der EU-Kommission wird zugesichert, dass die derzeitigen Regelungen für Vertikalvereinbarungen in den kommenden Jahren überarbeitet werden und dass sich die EU-Kommission „im Rahmen dieser Überarbeitung mit allen Argumenten auseinandersetzen wird, die für und gegen die Zulässigkeit von Doppelpreissystemen sprechen und diese gegeneinander abwägen.“

Dazu Lutz Rossmeisl: „Ich hoffe und erwarte, dass bei dieser angekündigten Abwägung deutlich mehr Argumente für eine Zulässigkeit von Doppelpreissystemen sprechen als dagegen und dass mein offener Brief dazu einen wichtigen Beitrag leisten konnte.“ CE-Markt bleibt bei diesem Thema weiterhin am Ball. (Klaus Nestele)

Hier das Antwortschreiben der EU-Kommission in ungekürzter Fassung

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