Home Business Markttrends Weitere DAB+ Privatradio-Programme vielleicht noch dieses Jahr

Weitere DAB+ Privatradio-Programme vielleicht noch dieses Jahr

Für bis zu 16 weitere bundesweit und digital verbreitete Radioprogramme ist nun offenbar der Weg frei. Wie das Digitalradio Büro Deutschland mitteilt, werden die Digital Audio Broadcasting Plattform GmbH (DABP) und die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ihren Rechtsstreit um eine bundesweite DAB+ Lizenz beilegen. Nach der unter Mitwirkung der Antenne Deutschland GmbH und weiterer Partner erzielten außergerichtlichen Einigung könnte die Aufschaltung eines zweiten nationalen Ensembles mit bis zu 16 bundesweit empfangbaren Privatradio-Programmen noch in diesem Jahr erfolgen.

„Starkes Signal“

Stefan Raue, Vorsitzender des Vereins Digitalradio Deutschland und Intendant von Deutschlandradio: „Die außergerichtliche Lösung beendet einen komplexen Rechtsstreit in der deutschen Radiolandschaft. Für die Digitalisierung des Hörfunks ist sie ein starkes Signal, das auch die digitalen regionalen und lokalen Radioangebote in den Bundesländern beflügeln kann. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die in intensiven Verhandlungen vor allem auch im Sinne der Hörerinnen und Hörer entschieden haben. Mit bis zu 16 weiteren DAB+ Programmen wäre der bundesweite Hörfunk in Deutschland so vielfältig wie nie.“
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Die genauen Inhalte der Einigung sind noch nicht bekannt. Die Anzahl der teilnehmenden privaten Veranstalter und ihrer Programme sollen ebenso wie die konkrete Aufteilung von Sendernetz- und Plattformbetrieb in kommenden Verhandlungen festgelegt werden.

Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung waren die von der DABP erhobenen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Zuweisungsentscheidung von DAB+ Frequenzen durch die Gremien der SLM. Diese hatte 2017 der Antenne Deutschland GmbH bundesweite DAB+ Übertragungskapazitäten zugewiesen und den konkurrierenden Antrag der DABP abgelehnt. Dagegen erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig, das der Klage mit Urteil vom Mai 2019 teilweise stattgab.
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