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So können Bayerns Händler jetzt Soforthilfe beantragen

Für den Elektrofachhandel ist die aktuelle Situation, ausgelöst durch das Corona-Virus, schwierig. Nach landesweiten Ladenschließungen, artikulieren die Verbände die Interessen der Händler an die Regierungen. In Bayern reagiert die Staatsregierung nun mit einem Soforthilfeprogramm. Dieses richtet sich an Betriebe und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Der Bayerische Handelsverband HBE informiert dazu heute in einem Newsletter zur Abwicklung der Anträge. CE-Markt fasst die wichtigsten Fragen für Sie hier nochmal zusammen.

Wichtig: Die Soforthilfe ist kein Kredit oder Darlehen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Zahlung wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Wer? Gewerbliche Unternehmen mit bis zu 250 Erwerbestätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Was? Je nach Betriebsgröße werden zwischen 5.000 und 30.000 Euro gewährt, die bereits von Freitag an ausgezahlt werden können.

Wie? Das Geld kann mit diesem Antrag (Vordruck des HBE) schnell und unbürokratisch beantragt werden.

Wohin? Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde gesendet werden. Dafür genügt ein Schreiben per Mail als Scan oder Foto (jpeg) oder per Post. Eine auflistung der zuständigen Behörden finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
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