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Neun Schritte zur CE-Kennzeichnung

Foto: weee full-service
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Nahezu alle elektrischen und elektronischen Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Mit der Anbringung des CE-Zeichens auf einem Produkt wird bescheinigt, dass dieses Produkt alle anzuwendenden EU-Vorschriften erfüllt. Die alleinige Verantwortung für die CE-Konformität seiner Produkte hat dabei der Hersteller.
Peter Cossé, Foto: weee full-service
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Peter Cossé, Head of CE-Service beim Bitkom, fasst in neun Schritten zusammen, was hierbei vor, während und nach dem Vertrieb zu beachten ist:

  1. Zuerst müssen die Spezifikationen des Produktes definiert werden. Es bedarf einer Risikoanalyse über Gefahren, die von dem Produkt ausgehen bzw. zu einer Nicht-Konformität führen können. Aus den anzuwendenden Richtlinien ergeben sich die „wesentlichen Anforderungen“, die ein Produkt erfüllen muss. Diese betreffen das Produkt selbst (z.B.: Produktsicherheit) oder die Leistung des Produkts (z.B. Energieeffizienz).
  2. Aus den definierten Risiken eines Produktes ergeben sich basierend auf den anzuwendenden Richtlinien die spezifischen Anforderungen an ein Produkt, diese Risiken zu vermeiden bzw. zu minimieren. Für eine Reihe von Produktgruppen sind diese produktspezifischen Anforderungen in EU-weit geltenden „harmonisierten Normen“ festgelegt.
  3. In vielen Fällen können Hersteller die Konformitätsbewertung selbst vornehmen, in anderen Fällen müssen sie eine externe „notifizierte Stelle“ hinzuziehen (z.B. bei persönlicher Schutzausrüstung).
  4. Im Konformitätsbewertungsverfahren muss der Hersteller nachweisen, dass alle Anforderungen an das jeweilige Produkt erfüllt sind. In der Produkt-Entwicklungsphase erfolgt dies vor allem auch durch die Durchführung aller notwendigen Tests.
  5. In der Technischen Dokumentation werden alle Unterlagen zusammengestellt, die belegen, dass das Produkt den technischen Anforderungen entspricht. Sie enthält unter anderem Infos zum Hersteller, Produkt, Gebrauchsanweisung und die Testberichte.
CE-Leitfaden, Foto: weee full-service
CE-Leitfaden, Foto: weee full-service
Mit der EU-Konformitätserklärung (EU Declaration of Conformity, kurz EU DoC) bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den entsprechenden EU-Richtlinien. Die EU DoC darf nur vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten ausgestellt werden. Dies gilt auch für die Anbringung der CE-Kennzeichnung am Produkt selbst.
  • Für jedes Produkt ist sicherzustellen, dass es den Anforderungen, die in der Konformitätserklärung bescheinigt werden, auch während der gesamten Produktion entspricht. Dies wird in der Produktionsphase des Konformitätsverfahrens durch eine kontinuierliche Fertigungskontrolle sichergestellt. Sobald Änderungen am Produkt vorgenommen werden (z. B. Bauweise, Bauteile oder Materialien), ist zu prüfen, ob eine Neubewertung erforderlich ist.
  • Es muss regelmäßig geprüft werden, ob neue/geänderte Normen oder auch geänderte Richtlinien für das Produkt gelten. Ist dies während der laufenden Produktion der Fall, müssen die Produkte spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist den geänderten bzw. neuen Normen entsprechen. Damit einher gehen oft ein neues Bewertungsverfahren sowie neue Tests. Auch der Markt muss kontinuierlich beobachtet werden, ob es hier zu Reklamationen oder gar zu Schadensfällen gekommen ist, die Korrekturmaßnahmen erfordern.
  • In den meisten EU-Vorschriften muss der Hersteller bis zehn Jahre nach Vertriebsende in der Lage sein, auf Verlangen einer Aufsichtsbehörde die Technische Dokumentation für sein Produkt vorzulegen.
  • Der Weg zum CE-Zeichen, Foto: weee full-service
    Der Weg zum CE-Zeichen, Foto: weee full-service
    Weiterführende Informationen befinden sich im Leitfaden des weee full-service „Neun Schritte zur CE-Kennzeichnung“.
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