Home Business Handel 2G im Handel: HDE fordert staatliche Hilfen

2G im Handel: HDE fordert staatliche Hilfen

Stefan Genth, Foto: HDE
Stefan Genth, Foto: HDE
Der Beschluss zur bundesweiten Einführung von 2G im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs (also ausgenommen Lebensmittel, Drogerien und Apotheken) wird vom Handelsverband Deutschland (HDE) scharf kritisiert. Der HDE sieht die Vorgaben als verfassungswidrig und nicht zielführend bei der Pandemie-Bekämpfung an. Durch die Einführung von 2G werde der Handel im wichtigen Weihnachtsgeschäft schwer getroffen.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun im Einzelhandel 2G einführt. Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv eingeschränkt. Und das in der wichtigsten Phase des Jahres, dem Weihnachtsgeschäft“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Einkaufen mit Hygienekonzept und Maskenpflicht sei eine sichere Angelegenheit, das Infektionsrisiko beim Einkaufen gering. Der Handel werde hier offenbar genutzt, um Ungeimpften das Leben schwerer zu machen. „Auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren – das ist geradezu absurd“, so Genth weiter. Mit 2G müssten viele Händler mit erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent rechnen. Denn die Schlangen vor den Kontrollen an den Ladentüren schreckten viele Kunden ab, die Kundenfrequenz werde deutlich sinken.

Verschiebung in den Online-Kanal

Erhebliche Umsatzanteile dürften sich in den Online-Bereich verschieben. „Die Bundesregierung muss die drohenden Verluste bei vielen stationären Händlern jetzt konsequent auffangen. Die bisherigen Fixkostenzuschüsse reichen dafür bei weitem nicht aus. Wenn da jetzt nicht rasch geliefert wird, werden wir eine weitere Verödung in vielen Innenstädten erleben“, meint Stefan Genth. Der HDE fordert bei der Überbrückungshilfe, Einzelhandelsunternehmen auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15 Prozent die Möglichkeit der Antragsstellung zu geben. Denn im Einzelhandel seien die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Unternehmen geraten so auch schon bei Verlusten von weniger als den bisher festgeschriebenen 30 Prozent in ernsthafte Schwierigkeiten. Zudem setzt sich der Verband für die Verdopplung der Höchstgrenze beim Bezug von Hilfen ein, da der aktuelle Grenzwert für dieses Jahr von vielen Unternehmen bereits im ersten Lockdown des Jahres ausgeschöpft werden musste.
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