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Planung und Installation von Wallboxen im Mehrfamilienhaus

Foto: Pixabay
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Die Zahl der E-Fahrzeuge nimmt zu. Bis 2030 sollen laut Bundesregierung 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Damit dieses Ziel greifbar wird, muss die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden. „Um E-Mobilität noch stärker in die Fläche zu bringen, sollte man neben Einfamilienhäusern insbesondere Mehrfamilien- und Mietshäuser mit Ladeinfrastruktur ausstatten“, sagt Andreas Habermehl vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Das Laden von Elektroautos soll für Mieter und Wohnungseigentümer genauso leicht sein wie für Eigenheimbesitzer. Wie sich das umsetzen lässt, ist in einem technischen Leitfaden auf der Webseite des ZVEH zusammengefasst.

Anspruch auf Wallbox im Mehrfamilienhaus

Foto: ZVEH
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Grundsätzlich haben sowohl Mieter als auch Eigentümer im Mehrfamilienhaus einen Anspruch auf Zustimmung für die Installation einer Wallbox, wenn sie einen vertraglich zugesicherten Stellplatz besitzen. Dies wurde Ende 2020 bei der Novellierung des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes (WEMoG) rechtlich gefestigt. So können Vermieter oder die Eigentümerversammlung einen eingereichten Antrag nicht ablehnen, sondern nur über die Ausgestaltung der Umbaumaßnahmen entscheiden, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder das Ausmaß der Umbauten nicht zu vertreten ist. „Im ersten Schritt sollten Interessierte das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung suchen“, rät Andreas Habermehl. „Dabei lässt sich vorab klären, welche Zustimmungen bei wem einzuholen sind, und wer die Kosten für einen größeren Umbau trägt.“ Es lohnt sich, andere Mieter oder Eigentümer von dem Vorhaben zu überzeugen, denn je mehr Parteien sich beteiligen, desto geringer sind die Kosten für den Einzelnen.

Gebäudetechnik und räumliche Gegebenheiten

Ist die erste Hürde überwunden, stellt sich die Frage nach der im Mehrfamilienhaus vorhandenen Technik. Denn in vielen deutschen Immobilien genügt die Elektroinstallation nicht mehr den aktuellen Standards. Es können bauliche Maßnahmen oder ein zweiter Netzanschluss mit Lademanagement nötig sein, um die Stromversorgung für das gesamte Haus sicherzustellen, und die Mindestanforderungen für die Installation der entsprechenden Wallboxen zu erfüllen. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es meist vordefinierte Parkplätze auf dem Grundstück und nur schwer veränderbare räumliche Gegebenheiten. Zusammen mit dem Netzbetreiber muss die verfügbare und mögliche Gebäudeanschlussleistung geprüft werden. „Auch die Installation der Wallboxen ist grundsätzlich nur durch einen Elektrofachbetrieb zulässig“, betont Andreas Habermehl.

Aufladen von E-Autos abrechnen

Die Abrechnung hängt von der Art der Nutzung und der örtlichen Gegebenheiten ab. Ist die Wallbox an den eigenen Wohnungszähler angeschlossen, wird der Verbrauch schlicht über die Stromrechnung verbucht. Hat die Ladeeinrichtung einen separaten Stromzähler, sollte man den Versorger nach speziellen Autostrom-Tarifen fragen. Ist sie mit dem Allgemeinstrom verbunden oder wird sie sogar gemeinschaftlich genutzt, ist die Authentifizierung des Nutzers wichtig. „Dabei helfen spezielle MID-konforme Stromzähler und RFID-Karten“, erläutert Andreas Habermehl.
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