CE-Markt 5/2019

5 | 2019 37 Elektrische Tretroller Cashman informiert über E-Scooter (kn) Der CE-Cashman will dem Handel helfen, Kasse zu machen, also »cash«. Dazu muss man nicht nur im Verkaufsgespräch richtig argumentieren, sondern auch über innovative Produkte und Technologien der Branche Bescheid wissen. Thema diesmal: E-Scooter. Welche Fragen gibt es und wie lauten die Antworten? Was ist ein E-Scooter? Der E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller ist ein abgasfreier, meist falt- und tragba- rer, elektrisch angetriebener City-Roller. Fälschlicherweise wird er oft als E-Roller oder Elektroroller bezeichnet. Bei Letzte- rem handelt es sich jedoch um den deut- lich leistungsstärkeren Elektromotorroller, eine elektrische Variante des klassischen Motorrollers. Ähnlich wie bei einem klas- sischen Tretroller hat der E-Scooter den- selben Aufbau. Eine Standfläche, zwei Reifen, eine Lenkerstange, einen Lenker, zwei Bremsen und das wichtigste: einen Elektromotor und einen Akku. Von welchen Firmen gibt es E-Scooter? Der Markt ist breit gefächert. E-Scooter gibt es bereits von zahlreichen Herstellern und Marken, auch von bekannten Auto- firmen. Das Angebot wird weiter stark wachsen, nachdem die Bundesregierung kürzlich den Weg für E-Scooter frei ge- macht hat. Entsprechend wird auch der stationäre Fachhandel eine große Aus- wahl an E-Scooter-Modellen anbieten können. Was sind hierfür die Vorgaben? Die Fahrzeuge müssen laut Verordnung folgende Merkmale aufweisen: eine Lenk- oder Haltestange, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens sechs bismaximal 20 km/h, eine Leistungs- begrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen), sowie die Erfüllung »fahrdynamischer« Mindest- anforderungen. Das heißt: Ein Elektro- kleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben. Außerdem muss eine Versicherungsplakette ange- bracht sein. Wie schnell dürfen Elektro- kleinstfahrzeuge fahren? Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindig- keit von weniger als zwölf km/h dürfen auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Rad- wegen sowie in Fußgängerzonen fahren. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindig- keit von mehr als 12 km/h müssen grund- sätzlich auf Radwegen und Radfahrstrei- fen fahren. Ist kein Radweg vorhanden wird die Straße genutzt. Eine Helmpflicht besteht nicht. Was sind die wichtigsten Vorteile der E-Scooter? E-Scooter sind die kleine und häufig preis- werte Alternative zum E-Bike. Sie sind meist klappbar und kompakt und dadurch leicht transportabel und zu verstauen. Elektro-Tretroller können außerdem rela- tiv schnell geladen werden und sind damit rasch wieder einsatzbereit. Darüber hin- aus sind sie als Vertreter der Elektromobili- tät absolut emissionsfrei und können zu- dem im Öffentlichen Personennahverkehr mitgenommen werden. Wie groß ist die Reichweite der E-Scooter? Laut Testergebnissen liegen die Reichwei- ten mit einer Akkuladung bei etwa 40 Ki- lometern, Tendenz steigend. Das Aufladen des Akku kann an jeder beliebigen Steck- dose vorgenommen werden und dauert je nach Modell zwischen zwei und fünf Stun- den. Manche Modelle lassen sich sogar via USB-Anschluss versorgen, so dass die Energie unterwegs zum Beispiel von einer Powerbank stammen kann. Ist der elek- trische Antrieb zugeschaltet, wird über einen Drehgriff am Lenker beschleunigt. Kann man E-Scooter auch leihen? Ja. Das Verleihsystem mit diesen Geräten ist in den USA schon weit fortgeschritten und in Deutschland haben Start-ups be- reits angekündigt, dass sie einen E-Scoo- ter-Verleih anbieten. Und zwar in allen re- levanten Städten: zunächst in den großen Städten, später inmittelgroßen ab 100.000 Einwohnern. Bamberg war übrigens laut Angaben der Stadtwerke die erste Stadt in Deutschland, in der ein US-amerikanischer Tretroller-Verleiher sein Roller-Sharing-An- gebot testen konnte. Der Testbetrieb mit den Elektro-Tretrollern startete am 15. März mit 15 Stück. Gibt es auch E-Scooter-Kopien? Ja, im Markt existieren auch Kopien. Dabei müssen diese nicht zwangsläufig eine bil- lige Nachahmung sein. Oftmals kommen E-Scooter-Kopien direkt aus demWerk des Original-Herstellers und werden lediglich mit einem anderen Marken-Label ver- sehen. Die Unterschiede zwischen Origi- nal und Kopie fallen oftmals so gering aus, dass sie sich lediglich über das angebrach- te Logo unterscheiden. Experten warnen allerdings vor Billig-Importen unbekann- ter Anbieter, weil diese über keine eigenen Service oder ein großes Support-Team ver- fügen. Hier ist man bei Marken-Herstellern in besseren Händen. Was ist beim Kauf von E-Scootern zu beachten? Beim Kauf eines E-Scooters ist darauf zu achten, dass dieser den Sicherheitsvor- gaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Ver- ordnung entspricht. Andernfalls droht die Gefahr, dass die E-Scooter später nicht auf öffentlichen Wegen und Straßen fah- ren dürfen oder nachgerüstet werden müssen.

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