Das Anga-Mitgliedsunternehmen willy.tel hat Verfassungsbeschwerde gegen das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht im TKG eingelegt. Das Hamburger Familienunternehmen hält die darin liegende Rückwirkung auf langlaufende Verträge für klar verfassungswidrig. Bernd Thielk, Geschäftsführer willy.tel und Vizepräsident der Anga: „Als mittelständischer Netzbetreiber investieren wir seit Jahren in den Glasfaserausbau in Hamburg. Unsere Investitionen sind abgesichert durch langlaufende Verträge mit den Vermietern. Wenn nun diese Vereinbarungen entschädigungslos gekündigt werden können, wird diesen Verträgen rückwirkend die Grundlage entzogen. Das ist mit dem Eigentumsschutz nicht vereinbar.“
Der Breitbandverband Anga unterstützt das Musterverfahren, das Klarheit für die Netzbetreiber in dieser wichtigen Frage bringen soll. Anga-Präsident Thomas Braun betont die Bedeutung für künftige Investitionen in den Ausbau: „Mit der Abschaffung der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhaus-Netzen ist ein wichtiges Instrument für die Finanzierung des Inhaus-Ausbaus weggefallen. Das ersatzweise eingeführte Glasfaserbereitstellungsentgelt ist nicht geeignet, den FTTH-Ausbau auf breiter Front umzusetzen oder zu beschleunigen. Die Refinanzierung des Ausbaus wird damit für die Netzbetreiber immer schwieriger. Das Sonderkündigungsrecht der Wohnungsunternehmen verschärft diese Situation noch, indem es einseitig nur die Netzbetreiber belastet und ihre bisherigen Investitionen und damit den weiteren Ausbau gefährdet.“