Home Business-Forum Business-Forum Neue Regeln für grenzüberschreitenden E-Commerce in der EU

Neue Regeln für grenzüberschreitenden E-Commerce in der EU

Foto: Pixabay
Foto: Pixabay
Zum 1. Juli 2021 treten neue Mehrwertsteuervorschriften für das Online-Shopping in Kraft, die für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung und den Wahlmöglichkeiten der Verbraucher sorgen sollen. Die neuen Regeln betreffen Online-Verkäufer und Marktplatz-Plattformen innerhalb und außerhalb der EU, Postunternehmen und Kuriere, Zoll- und Steuerverwaltungen sowie Verbraucher.

Der gesamte grenzüberschreitende Online-Markt in der EU repräsentiert im Jahr 2020 einen Umsatz von 146 Milliarden Euro (ohne Reiseverkehr), was einem Anstieg von 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

One Stop Shop übermittelt Mehrwertsteuer

Cross-Border Commerce Europe, ein europäisches Netzwerk für Akteure im E-Commerce und Omnichannel, hat die neuen Regelungen zusammengefasst:

Waren im Wert von weniger als 22 Euro, die von Nicht-EU-Unternehmen in die EU eingeführt werden, sind künftig nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit. Das bedeutet, dass auf alle Waren, die in die EU gelangen, Mehrwertsteuer erhoben wird - genauso wie auf Waren, die von EU-Unternehmen verkauft werden. In der Vergangenheit wurde diese Befreiung öfters missbraucht, indem skrupellose Verkäufer von außerhalb der EU Warenlieferungen falsch etikettierten, um von dieser Befreiung zu profitieren. Dieses Schlupfloch ermöglicht es diesen Unternehmen, ihre Konkurrenten in der EU zu unterbieten, und kostet den Fiskus der EU schätzungsweise 7 Milliarden Euro pro Jahr an Betrug, was zu einer höheren Steuerbelastung für andere Steuerzahler führt.

Online-Verkäufer können sich nun in ihrem eigenen Mitgliedstaat und in ihrer eigenen Sprache registrieren lassen. Nach der Registrierung kann der Online-Händler in einem elektronischen Portal, dem so genannten „One Stop Shop”, die Mehrwertsteuer für alle seine EU-Verkäufe über eine vierteljährliche Erklärung anmelden und abführen. Der One Stop Shop kümmert sich um die Übermittlung der Mehrwertsteuer an den jeweiligen Mitgliedsstaat. Das bedeutet, dass Online-Händler nicht mehr in jedem Mitgliedstaat, in dem sie einen Umsatz über einem bestimmten Gesamtschwellenwert hatten, der von Land zu Land unterschiedlich ist, eine komplexe Mehrwertsteuerregistrierung vornehmen müssen. Ab dem 1. Juli werden diese Schwellenwerte durch einen gemeinsamen EU-Schwellenwert von 10.000 Euro ersetzt, ab dem die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat gezahlt werden muss, in den die Waren geliefert werden.

Die bereits 2015 für grenzüberschreitende Verkäufe elektronischer Dienstleistungen eingeführte Regelung „MwSt. Mini One Stop Shop (MOSS)” wird nun auf physische Waren mit einem gemeinsamen Schwellenwert von 10.000 € ausgeweitet.

Verkäufer aus Nicht-EU-Ländern können sich in der EU für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und sicherstellen, dass der korrekte MwSt.-Betrag den Weg in den Mitgliedstaat findet, in dem er letztendlich fällig ist. Für die Verbraucher bedeutet dies mehr Transparenz: Wenn Sie von einem Nicht-EU-Verkäufer oder einer Plattform kaufen, die im One Stop Shop registriert ist, sollte die Mehrwertsteuer ein Teil des Preises sein, den Sie an den Verkäufer zahlen. Das bedeutet, dass es keine Anrufe mehr vom Zoll oder von Kurierdiensten gibt, die eine zusätzliche Zahlung verlangen, wenn die Ware in Ihrem Heimatland ankommt, weil die Mehrwertsteuer bereits bezahlt wurde.

„Diese neuen Regeln stellen eine große Veränderung in der Art und Weise dar, wie Online-Geschäfte in der EU mit der Mehrwertsteuer umgehen; sie werden unsagbare Vorteile bringen, wenn es darum geht, Geschäfte zu erleichtern, Betrug einzudämmen und die Kundenerfahrung für Online-Shopper in der EU zu verbessern”, erklärt Carine Moitier, die Gründerin von CBCommerce.eu.
Newsletter
für Consumer Electronics

Das Neueste von
CE-Markt direkt in Ihren Posteingang!