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LED als effiziente Alternative zu Leuchtstofflampen

Foto: ZVEH
Foto: ZVEH
Zum 25. Februar 2023 verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. Ab dem Spätsommer dieses Jahres dürfen T8- und T5-Leuchtstofflampen sowie die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sieht in der Ausphasung der konventionellen Leuchtstofflampen eine Chancen zur Umstellung auf moderne Beleuchtungsanlagen.

„Gewerbetreibende und Hausherren sollten sich unbedingt jetzt um den Austausch veralteter Leuchtstofflampen kümmern“, rät Andreas Habermehl vom ZVEH. „Die Umstellung auf moderne LED-Beleuchtungsanlagen bietet ein enormes Potenzial von bis zu 80 Prozent Energieeinsparung. Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise kommt die Ausphasung von energie-ineffizienten Leuchtmitteln jetzt zum richtigen Zeitpunkt.“

Gestiegene Anforderungen

In den vergangenen Jahren sind aufgrund gestiegener Anforderungen an die Energieeffizienz bereits einige Leuchtmittel vom Markt genommen worden. Nun fördern Bedenken um die Risiken des in Leuchtstofflampen enthaltenen Quecksilbers die Ausphasung weiterer Modelle. Zwar bedeutet die Umstellung nicht, dass Leuchtmittel zwangsläufig ausgetauscht werden müssen, und auch bereits erworbene Lampen dürfen noch in Betrieb genommen werden. Langfristig ist aber zu beachten, dass Ausnahmeregelungen auslaufen und Ersatzmodelle nicht mehr verfügbar sein werden.

Elektrofachbetrieb mit ins Boot holen

Sowohl beim Austausch als auch bei der Entsorgung sind einige Anforderungen zu beachten, die einen Laien schnell überfordern. So sollte beim Tausch die neue LED-Röhre mit hohem Lichtstromwert möglichst nahe an den Wert der bisher eingesetzten Leuchtstofflampe kommen. Auch muss die geltende Beleuchtungsnorm beachtet und eingehalten werden. Schließlich fallen Leuchtstofflampen unter das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. „In jedem Falle sollte man sich an einen erfahrenen Elektrofachbetrieb wenden, der nicht nur praktisch umsetzen kann, sondern darüber hinaus die gesamte Beleuchtungssituation unter die Lupe nimmt“, betont Andreas Habermehl.

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