Home Business Handel HDE kritisiert Pläne zur Verlängerung der Gewährleistung im Handel

HDE kritisiert Pläne zur Verlängerung der Gewährleistung im Handel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt eine von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Verlängerung der Gewährleistungsfrist beim Kauf von hochwertigen Gütern im Einzelhandel entschieden ab. Eine solche Änderung würde für die derzeit ohnehin von der Coronakrise schwer getroffenen Nicht-Lebensmittelhändler eine Zusatzbelastung in Millionenhöhe auslösen. Zudem würden Änderungen im Gewährleistungsrecht nicht dazu führen, dass die Lebensdauer von Produkten oder deren Reparierbarkeit zunehmen würde.

„Die Kunden sind mit den Regelungen für Umtausch und Gewährleistung seit Jahren sehr zufrieden. Es gibt keinen Grund, dieses funktionierende System zu verändern“, so HDE–Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Belastung in Millionen-Höhe befürchtet

Eine HDE-Umfrage aus dem vergangenen Jahr macht deutlich, dass fast 90 Prozent der Verbraucher mit den Rückgabemöglichkeiten und der Abwicklung in den Geschäften zufrieden oder sehr zufrieden sind. Die Tatsache, dass Justizministerin Lambrecht ihre für den Einzelhandel teuren Vorschläge zudem ausgerechnet in dieser für viele Nicht-Lebensmittelhändler existenzgefährdenden Coronakrise macht, wertet der HDE als unsachliches Wahlkampfmanöver. Nach Einschätzung des HDE würde eine Umsetzung des Vorschlages im Einzelhandel zu einer Belastung in Millionen-Höhe führen. Bereits das aktuell geltende Gewährleistungsrecht kostet die Einzelhandelsunternehmen rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Verlängerte Gewährleistung sind falsches Mittel

Foto: Jan Felber
Foto: Jan Felber
Außerdem erreicht eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen nach Ansicht des HDE auch das anvisierte Ziel nicht. „Wenn die Justizministerin den Herstellern einen wirtschaftlichen Anreiz geben will, besonders langlebige und gut reparierbare Produkte zu entwickeln, setzt sie beim Handel an der völlig falschen Stelle an“, so Genth weiter. Der Einzelhandel könne die Mangelfreiheit eines Produkts bei Übergabe gewährleisten, nicht aber die Lebensdauer und die Reparierbarkeit garantieren. Hierzu müsste die Rechtsordnung vielmehr gesetzliche Garantieverpflichtungen vorsehen, die vom Hersteller, nicht aber vom Händler zu erfüllen seien.

Und auch die von der Justizministerin beklagte „Wegwerf-Mentalität“ der Verbraucher sei über die Gewährleistungsfristen nicht zu steuern. So zeigt eine Studie des Umweltbundesamtes, dass die Verbraucher häufig neue Produkte kaufen, obwohl die alte Ware noch einwandfrei funktioniert. Grund sind oft technische Innovationen, wie beispielsweise bei Smartphones und anderen Elektronikprodukten.
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