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HDE: 2G-Regelungen im Einzelhandel verfassungswidrig

Stefan Genth, Foto: HDE
Stefan Genth, Foto: HDE
Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr kommt zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Handel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. Der HDE appelliert daher an die Politik, die Regelungen wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen.

„Nicht verhältnismäßig“

„2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Rechtsgutachten, das auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sieht eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG), des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG) und eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG). Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz jedoch nicht vorgesehen ist. Das Rechtsgutachten betont, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

Verbesserte Corona-Hilfen

„2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, so Stefan Genth. Sollten sich die Politik allen Argumenten verschließen und trotzdem auf 2G im Einzelhandel setzen, pocht der HDE auf deutlich bessere Corona-Hilfen für die Branche. „Wenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare Rechtsansprüche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse“, betont Genth. Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten allenfalls einen Bruchteil von rund einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler. Ebenso wichtig wäre es, eine solche Regelung in Abhängigkeit von lokalen Inzidenzen und erst ab der Überschreitung eines Schwellenwertes und nicht einfach flächendeckend zu verordnen. Weiterhin sieht der HDE eine allgemeine Impfpflicht als notwendig an, um die fortlaufende Pandemie wirksam durchbrechen zu können.
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