Home Electronics TV Freie Wahl beim TV-Anschluss: Qualität und Preis entscheiden

Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Freie Wahl beim TV-Anschluss: Qualität und Preis entscheiden

Kabelanschluss
(Bild: Pixabay)
Francie Petrick
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Wie schon bei Strom, Gas oder Mobilfunk eröffnen sich für die Verbraucher nun auch beim Fernsehen mehr Wahlmöglichkeiten und Sparpotenziale. Dies ist jedoch bislang kaum bekannt: 73 Prozent der befragten Kabelanschluss-Nutzer haben vom sogenannten „Nebenkostenprivileg“ nach eigener Aussage keine Kenntnis. Nur 23 Prozent wurden bislang vom eigenen Vermieter oder der Hausverwaltung über diese Wechselmöglichkeit aufgeklärt. Die Wechselbereitschaft ist jedoch hoch: Fast jeder zweite befragte Nutzer eines Kabelanschlusses (48 %) ist bereit, den TV-Anbieter zu wechseln, wenn die Abrechnung nicht mehr über den Vermieter oder die Hausverwaltung erfolgt. 

Stabiler Empfang und Preis sind entscheidend für Wechsel

Neben dem Übertragungsweg müssen TV-Nutzer dann auch zwischen den Anbietern auswählen. Welche Kriterien sind für die Nutzer entscheidend für einen Wechsel? 89 Prozent geben in der Umfrage an, dass für sie ein stabiler Empfang ohne Verzögerungen das wichtigste Wechselkritierium ist. Auf dem zweiten Platz liegt für 82 Prozent der Preis für den Anschluss, falls dieser günstiger ist als der aktuell genutzte Kabelanschluss. Nach eigenen Angaben bezahlen rund die Hälfte der Haushalte (49 %) mehr als zehn Euro im Monat für den TV-Kabelanschluss. Und das motiviert für den Wechsel: 74 Prozent würden auf jeden Fall wechseln, wenn es eine Garantie für einen günstigeren Preis gibt. Außerdem werden als wichtige Wechselkriterien die Flexibilität im Rahmen einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit genannt (76 %) sowie die HD-Auflösung der Sender (72 %). 

„Die Befragung zeigt, auf was die derzeitigen Nutzer von Kabelanschlüssen Wert legen. Sie bevorzugen guten Empfang, geringe monatliche Kosten und flexible Verträge. freenet TV über DVB-T2 HD bietet genau dies. Vielen TV-Nutzern ist noch nicht bewusst, dass sie mit Wegfall des Nebenkostenprivilegs die freie Wahl zwischen zahlreichen Angeboten und Übertragungswegen haben. Auch einzelne Vorteile verschiedener TV-Übertragungswege und Anbieter sind noch vielfach unbekannt. Hier ist auf jeden Fall Aufklärungsarbeit nötig“, sagt Francie Petrick, Geschäftsführerin der Media Broadcast GmbH.

Befreiung vom Nebenkostenprivileg

Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Viele Hauseigentümer und Hausverwaltungen haben Sammelverträge mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen, die Abrechnung für die einzelnen Mieter geschieht über die Nebenkostenabrechnung. Die Streichung des Nebenkostenprivilegs erfolgte im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Laut Video Trends 2023 der Medienanstalten sind davon über 6 Millionen Haushalte betroffen: Sie können ab 1. Juli 2024 frei entscheiden, ob sie Fernsehen über Kabel empfangen möchten oder einen anderen Empfangsweg bevorzugen.

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