Home Business Handel Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Sind Sie gut vorbereitet?

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Sind Sie gut vorbereitet?

Entsorgte Flachbildschirme, Foto: Alba Group / Amin Akhtar
Entsorgte Flachbildschirme, Foto: Alba Group / Amin Akhtar
Zum 1. Januar 2022 tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG3, in Kraft. Auf Hersteller und Online-Händler kommen verschärfte Regeln für die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte zu. Unter anderem sind Online-Versender ab 2022 verpflichtet, Altgeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen im Rahmen der sogenannten 1:1-Rücknahme unentgeltlich bei den privaten Nutzern abzuholen. Schon beim Abschluss eines Kaufvertrages müssen sie ihre Kunden über diese Möglichkeit informieren und abfragen, ob bei der Auslieferung eines neuen Geräts ein Altgerät zurückgenommen werden soll. Eine Rücknahme etwa über Sammelstellen in zumutbarer Entfernung ist für diese Altgeräte künftig nicht mehr ausreichend.

Fachgerechte Entsorgung

Die Interseroh Dienstleistungs GmbH beispielsweise bietet für Online-Händler die Geräteabholung in privaten Haushalten an. Das Unternehmen verfügt über eine funktionierende Kleinmengenlogistik und besitzt nach eigenen Angaben sämtliche erforderlichen Genehmigungen für eine fachgerechte Entsorgung. Nach der Abholung werden die Altgeräte ordnungsgemäß zerlegt, geschreddert und schließlich einem qualifizierten Recycling zugeführt.

BVT-Checkliste zum ElektroG

Foto: BVT
Foto: BVT
Darüber hinaus werden ab dem Jahreswechsel auch die Postenverkäufer in die Pflicht genommen: Lebensmittelhändler ab 800 Quadratmeter, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, müssen dann auch kostenlos Elektroaltgeräte zurücknehmen. Was Händler ab 2022 beachten müssen, erfahren Mitglieder im Handelsverband Technik (BVT) in der BVT-Checkliste „Neues Elektrogesetz – Das muss ich tun“ und im BVT-Folder „Elektro-Altgeräte im Handel“. Bestellung unter Angabe der Mitgliedsnummer im Einzelhandelsverband können unter bvt@einzelhandel-ev.de vorgenommen werden.
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