Nach einer Übergangsfrist sind die Kosten für Kabelfernsehen ab dem 1. Juli nicht mehr über die Mietnebenkosten umlagefähig. Für die Mieter wird die Wahl ihres TV-Empfangs damit erleichtert, so dass sich für Händler ein interessantes Geschäftspotenzial bietet: Laut „Video-Trends 2023“ der Medienanstalten werden bei rund 6,9 Millionen Haushalten die Kabelanschlussgebühren über die Mietnebenkosten eingezogen.
Im Dezember 1993 wurde die AG Sat (Arbeitsgemeinschaft Satellitenempfang e.V.) gegründet. Als Gründungsgedanke wurde formuliert: „Ziel der AG Sat ist es, auf der Grundlage ihres Kodex das Verständnis für die Bedeutung und den Nutzen von Satellitenempfang für Jedermann zu fördern. Dabei ist die Förderung des Qualitätsgedankens beim Satellitenempfang das oberste Ziel der AG Sat.“